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Zivilrecht

Was ist eigentlich Zivilrecht? Diese Frage wird regelmäßig gestellt, da der juristische Laie sich darunter kaum etwas vorstellen kann. Das Zivilrecht umfasst sämtliche Auseinandersetzungen, die aus den verschiedenen Vertragsgestaltungen (Mietrecht, Kaufrecht, Werkrecht, Dienstleistungsrecht etc.) herrühren. Genau genommen, beinhaltet das Zivilrecht auch das Familienrecht als einen besonderen Teil. Im Rahmen des Zivilrechts geht es um die Frage der Durchsetzbarkeit geschlossener Verträge, der Überprüfung der Einhaltung der Verträge und der Geltendmachung von Forderungen, die ihren Ursprung in dem Vertrag oder der Vertragsverletzung haben. So gehört die Abwicklung von Kaufverträgen, die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, Schmerzensgeld, die Forderung nach Mängelgewährleistung in den Bereich des Zivilrechtes. Aber auch die Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen, die regelmäßig einmal im Jahr dem Mieter zugeht, ist ein Teilbereich hiervon.

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